Vorrangiges Ziel der Beratung und Vertretung ist, für
meine Mandanten eine Lösung zu erarbeiten, die
es ihnen erlaubt, diese Bindungen zukünftig ohne
Belastung durch die anlässlich einer Trennung oder
Erbauseinandersetzung entstehenden Konflikte aufrecht
erhalten zu können.
Ein bewährter Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist
die Mediation.
Im
Familienrecht habe ich mich verstärkt
mit dem Problem des Elternunterhaltes, also den Unterhaltsansprüchen
bedürftiger Eltern gegenüber ihren volljährigen
und berufstätigen Kindern beschäftigt. Zu
diesem Thema habe ich bereits mehrere Vorträge
gehalten.
Ein
weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind familien-
und erbrechtliche Mandate mit Bezügen in die Niederlande und Belgien.
Hier arbeite ich mit mehreren niederländischen
und belgischen Kanzleien zusammen. |